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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Krieger AG
(nachstehend KRIEGER genannt)

1.Geltungsbereich
Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2.Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager. Die genannten Preise erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch KRIEGER Verbindlichkeit.

3.Preise, Zahlungsbedingungen
A) Alle unsere Preise gelten ab Lager, zuzüglich Versandkosten und MwSt. Preisänderungen bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
B) Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nichts anderes vermerkt, innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Sämtliche von KRIEGER gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KRIEGER.
C) Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweise erfolgtem Versand der Waren vom Käufer ausreichende Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

4.Lieferung
A) Mit der Entgegennahme der Bestellung und Sendung der Auftragsbestätigung verpflichtet sie KRIEGER zur Erbringung und der Kunde zur Annahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, KRIEGER mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
B) Spezialanfertigungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von KRIEGER nicht mehr annulliert werden.
C) Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Für versteckte Transportschäden gilt eine Frist von 5 Tagen nach Ablieferung.

5.Garantie
A) Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf alle KRIEGER Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab Ablieferdatum. Die Garantie gilt, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet und montiert wurde. Wenn nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil von KRIEGER erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien.
B) Wenn keine anderen Garantiebestimmugnen entgegenstehen, kann KRIEGER ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- Durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- Durch Ersatz der mangelhaften Ware
- Durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass
Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
C) Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.

6.Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich KRIEGER das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskassa oder Nachnahme zu erbringen. KRIEGER belastet nach Ablauf des Zahlungstermines 5 % p.a. Verzugszins.

7.Haftung
Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannten gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung und Leistungsabfall der von KRIEGER gelieferten Waren ergeben.

8.Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei KRIEGER beanstandet.

9.Gerichtsstand
Gerichtstand ist am Domizil von KRIEGER.


Ruswil, 20.09.2005
(ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen)


Krieger AG
Planung & Stalleinrichtung
Rütmattstrasse 6
6017 Ruswil


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