Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Krieger AG
(nachstehend KRIEGER genannt)
1.Geltungsbereich
Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des
Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Käufers Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2.Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager. Die genannten Preise erlangen erst
nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch KRIEGER Verbindlichkeit.
3.Preise, Zahlungsbedingungen
A) Alle unsere Preise gelten ab Lager, zuzüglich Versandkosten und MwSt.
Preisänderungen bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an
den Käufer weitergegeben werden.
B) Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nichts anderes vermerkt, innert
30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Sämtliche von KRIEGER gelieferten
Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KRIEGER.
C) Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten
wir uns das Recht vor, selbst nach teilweise erfolgtem Versand der Waren vom
Käufer ausreichende Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen
Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt,
haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig
zu machen.
4.Lieferung
A) Mit der Entgegennahme der Bestellung und Sendung der Auftragsbestätigung
verpflichtet sie KRIEGER zur Erbringung und der Kunde zur Annahme der Leistung.
Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter
Vorbehalt weiterer Ansprüche, KRIEGER mit 25% des vereinbarten Preises
für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer
Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem
vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende
Ansprüche werden wegbedungen.
B) Spezialanfertigungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung
von KRIEGER nicht mehr annulliert werden.
C) Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers,
auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung
erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens
muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich
einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den
Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich
keinerlei Schaden aufweist. Für versteckte Transportschäden gilt
eine Frist von 5 Tagen nach Ablieferung.
5.Garantie
A) Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf alle KRIEGER Produkte eine Garantie
von 12 Monaten ab Ablieferdatum. Die Garantie gilt, sofern keine Eingriffe
durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet und
montiert wurde. Wenn nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich
am Domizil von KRIEGER erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien.
B) Wenn keine anderen Garantiebestimmugnen entgegenstehen, kann KRIEGER ihrer
Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- Durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- Durch Ersatz der mangelhaften Ware
- Durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass
Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
C) Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.
6.Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich KRIEGER das Recht
vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskassa oder Nachnahme zu
erbringen. KRIEGER belastet nach Ablauf des Zahlungstermines 5 % p.a. Verzugszins.
7.Haftung
Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannten gibt es
nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht
keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare
Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung und Leistungsabfall
der von KRIEGER gelieferten Waren ergeben.
8.Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb
von 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich
bei KRIEGER beanstandet.
9.Gerichtsstand
Gerichtstand ist am Domizil von KRIEGER.
Ruswil, 20.09.2005
(ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen)
Krieger AG
Planung & Stalleinrichtung
Rütmattstrasse 6
6017 Ruswil
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